Neue Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) über die Neuregelung des Bußgeldkatalogs
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Am 14. Februar 2019 verabschiedete der Bundesrat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO)
über die Neuregelung des Bußgeldkatalog. Der neue Bußgeldkatalog ist seit dem 09.11.2021 Kraft.
Die Novelle der StVO legt neue Verkehrsregeln fest und erhöht die Bußgelder
Verstößen gegen Verkehrsvorschriften.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neuerungen Bußgeldkatalog für Pkw-Fahrer
Neue Bußgelder Geschwindigkeit
Unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse
Nichtbilden einer Rettungsgasse
Mindestüberholabstand
Halten & Parken
Umwelt
Verkehrsschilder für PKW, LKW und Radfahrer
Neue Verkehrsschilder
Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer
Neue Bußgelder Geschwindigkeit
Rechts Abbiegen
Unerlaubte Nutzung der Rettungsgasse
Nichtbilden einer Rettungsgasse
Mindestüberholabstand
Halten & Parken
Umwelt
Neue Bußgelder bei Geschwindigkitsüberschreitung PKW
Geschwindigkeitsverstöße nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022
Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
Tempolimits für Pkw und andere Fahrzeuge bis 3,5 t zGG:
› innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
› außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h.
› auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Pkw und andere Kfz bis 3,5 t zGG. Stattdessen greift als Empfehlung eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Für Pkw mit Anhängern und andere Gespanne mit anderen Zugfahrzeugen bis 3,5 t zGG gilt außerorts eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h. Auf Autobahnen ist ein generelles Tempolimit von 80 km/h einzuhalten.
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
gültig seit 09.11.2021
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
gültig seit 09.11.2021
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Nach Inkrafttreten der neuen StVO Novelle 2021 sind die Gelbußen
gemäß dem neuen Bußgeldkatalog 2022 erheblich erhöht worden.
Seit 09.November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog 2022 in Kraft. Dies bedeutet, dass sich die Gelbdußen für zu schnelles Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften seitdem deutlich erhöht haben.
Diese neue Bestimmungen für Ordnungswidrigkeiten im Strassenverkehr, welche die Regelsätze für die Bußgelder und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten regeln, sollten eigentlich schon seit dem 28.04.2020 gelten.
Am 09.07.2020 hatten sich die Bundesländer mit dem Verkehrsminister Scheuer zunächst geeignigt, dass der verschärfte Bußgeldkatalog vom 28.04.2020 keine Anwendung findet. Am 08.Oktober 2021 schließlich hat der Bundesrat dem Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) einstimmig zugestimmt. Die BKatV-Novelle wurde am 19. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt verkündet und am 09.November 2021 ist der neue Bußgeldkatalog 2022 in Kraft getreten. Damit wird ein von der Verkehrsministerkonferenz und Verkehrsminister Andreas Scheuer einstimmig getroffener Beschluss umgesetzt.
Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse
Bußgelder für Nutzung einer Rettungsgasse nach dem neuen Bußgeldkatalog 2021
Bis 2017 wurde solch ein Verstoß meist mit Verwarngeld geanhdet, meistens um die 20 EUR. Im Jahr 2019 hat sich der Bundesrat entschieden, die Sanktionen zu verschärfen. So wird seit dem 09.11.2021 die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot. Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 280 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Wenn eine Rettungsgasse unberechtigt Befahren und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 300 EUR. Ähnlich ist es mit dem unberechtigten Befahren einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Nichtbilden einer Rettungsgasse
Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse nach dem neuen Bußgeldkatalog 2021
Ähnlich ist es auch beim Nichtbilden einer Rettungsgasse, früher wurde auch dies nur mit einem verwarngeld belegt. Seit dem neuen Bußgeldkatalog 2021 wurden auch hier die sanktionen drastisch verschärft. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird wie folgt sanktioniert: 200 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot.
Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 240 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Wenn eine Rettungsgasse nicht gebildet und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 280 EUR. Ähnlich ist es mit dem Nichtbilden einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Halten und Parken
Bußgeldkatalog 2022 - Falschparken und Halten nach der neuen Verordnung
›Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Parkt ein Autofahrer nach in Krafttreten der neuen StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2022 sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle, so erhöht sich nach den neuen Bußgeldkatalog 2022 das Bußgeld von 15 € auf 55 €.
Bei schweren Verstößen, wenn z.B andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, gibt es zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister.
›Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen
Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, gilt nun ein Parkverbot von 8 m Länge vor Kreuzungen und Einmündugen.
›Parken in zweiter Reihe
Wer dann verbotener Weise in zweiter Reihe parkt erhält nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022 ein Bußgeld von 80 € und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Nur das Halten in zweiter Reihe wird nicht mit einem Punkt nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022 belegt. Hier ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von 55 € fällig.
›Crasharing - Fahrzeuge
Carsharing - Fahrzeuge können jetzt bevorzugt parken. Dafür gibt es jetzt auch ein neues Carshating - Verkehrsschild.
›Lastenräder - Extraparkflächen
Nun können Extraparkflächen und ladezonen für Lasträder eigerichtet werden. Mit einem neuen Symbol "Lastenfahrrad" können zukünftig eigene Parkflächen und Ladezonen gekennzeichnet werden.
Mindestüberholabstand
Mindestüberholabstand nach dem Bußgeldkatalog 2022
Es gilt jetzt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts, beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scooterfahrern durch Kraftfahrzeuge. Wird ein Mindestüberholabstand nicht eingehalten, dann droht ein Bußgeld von 30 EUR. Wird durch den nicht eingehaltenen Mindestüberholabstand ein Kind oder ein älterer Men oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet, dann droht nebst einem Bußgeld von 80 EUR auch ein Punkt im Fahreignungsregister. Und wenn es zu einem Schaden kommt, beim Nichteinhalten des Mindestüberholabstands, dann steigt das Bußgeld auf 100 EUR und droht ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Umwelt
Umweltverschmutzung nach dem Bußgeldkatalog 2022
Wer unnötig mit seinem PKW Lärm verursacht oder mit Abgasen die Umwelt verschmutzt, beispielsweise seinen Motor warmlaufen lässt, muss nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022 mit einem Bußgeld von 80 EUR rechnen. Fährt ein Fahrer unerlaubt in eine Umweltzone, so wird der Fahrer nach dem Bußgeldkatalog 2022 mit einer Geldbuße von 100 EUR belegt.
Bußgeldkatalog für LKW-Fahrer
Neue Bußgelder bei Geschwindigkitsüberschreitung LKW
Geschwindugkeitsverstöße für LKWs nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022
Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
Tempolimits für Lkw und andere Fahrzeuge über 3,5 t zGG:
›innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
›auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw und andere Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGG 80 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 60 km/h
›auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 80 km/h
Die folgenden Tabellen zeigen Ihnen das aktuelle Bußgeld, Punkte in Flensburg und Fahrverbote für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Lkw außerorts gültig seit 09.11.2021
LKW über 3,5 t
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Lkw innerorts gültig seit 09.11.2021
LKW über 3,5 t
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Lkw mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen außerorts gültig seit 09.11.2021
LKW über 3,5 t
neue Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung Lkw mit Gefahrgut und Kraftomnibusse mit Fahrgästen innerorts gültig seit 09.11.2021
LKW über 3,5 t
Rechts Abbiegen
Das Rechtsabbiegen für LKWs nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022
Geschwindigkeitsübeschreitungen zählen zu den am häufigsten erfassten Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Folgende Geschwindigkeiten gelten laut StVO:
Tempolimits für Lkw und andere Fahrzeuge über 3,5 t zGG:
›innerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h.
›auf Autobahnen gilt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung für Lkw und andere Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zGG 80 km/h
›außerorts beträgt die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 60 km/h
›auf Autobahnen beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Lkw und andere Kfz über 7,5 t zGG 80 km/h
Da es in der Vergangenheit beim Abbiegen viele Unfälle gab, vor allem mit Radfahrern, dürfen LKW über 3,5 Tonnen nach der Erweiterung der StVO beim Rechtsabbiegen innerorts nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren. Das bedeutet 7 bis 11 km/h. Dadurch sollen schwere Unfälle beim Abbiegen vermieden und die Verkehrssicherheit insbesondere für Fußgänger und Radfahrer erhöht werden. Der Verstoß wird ein mit einem Bußgeld von 70 EUR belegt und der Fahrer erhält einen Punkt in Flensburg.
Unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse für Lkws
Bußgelder für Nutzung einer Rettungsgasse für Lkws nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022
Bis 2017 wurde solch ein Verstoß meist mit Verwarngeld geanhdet, meistens um die 20 EUR. Im Jahr 2019 hat sich der Bundesrat entschieden, die Sanktionen zu verschärfen. So wird seit dem 09.11.2021 die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse mit 240 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot. Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 280 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Wenn eine Rettungsgasse unberechtigt Befahren und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 300 EUR. Ähnlich ist es mit dem unberechtigten Befahren einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Nichtbilden einer Rettungsgasse für Lkws
Bußgelder für das Nichtbilden einer Rettungsgasse für Lkws nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022
Ähnlich ist es auch beim Nichtbilden einer Rettungsgasse, früher wurde auch dies nur mit einem verwarngeld belegt. Seit dem neuen Bußgeldkatalog 2022 wurden auch hier die sanktionen drastisch verschärft. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse wird wiefolgt sanktioniert: 200 EUR Bußgeld, 2 Punkte im Fahreignungsregister sowie 1 Monat Fahrverbot. Wird der gleiche Verstoß mit Behinderung begangen, dann erhöt sich das Bußgeld auf 240 EUR, dazu kommen ebenfalls 2 Punkte sowie 1 Monat Fahrverbot. Wenn eine Rettungsgasse nicht gebildet und jemand wird gefährdet, dann droht dem Fahrer das gleiche Fahrverbot und die gleichen Punkte, jedoch erhöht sichdas Bußgeld auf 280 EUR. Ähnlich ist es mit dem Nichtbilden einer Rettungsgasse mit einer Sachbeschädigung: hier drohen ebenfalls 2 Punkte im Fahreignungsregister, 1 Monat Fahrverbot sowie 320 EUR Bußgeld.
Mindestüberholabstand für Lkws
Mindestüberholabstand für Lkws nach dem Bußgeldkatalog 2022
Auf für Lkws gilt jetzt ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und 2 m außerorts, beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und E-Scooterfahrern durch Kraftfahrzeuge. Wird ein Mindestüberholabstand für Lkw nicht eingehalten, dann droht ein Bußgeld von 30 EUR. Wird durch den nicht eingehaltenen Mindestüberholabstand für Lkws ein Kind oder ein älterer Men oder ein Hilfsbedürftiger gefährdet, dann droht nebst einem Bußgeld von 80 EUR auch ein Punkt im Fahreignungsregister. Und wenn es zu einem Schaden kommt, beim Nichteinhalten des Mindestüberholabstands für Lkws, dann steigt das Bußgeld auf 100 EUR und droht ebenfalls ein Punkt in Flensburg.
Halten und Parken für Lkw
Bußgeldkatalog 2022 - Falschparken und Halten für Lkw nach der neuen Verordnung
Auch mit einem Lkw ist dad Falschparken nicht unüblich: besonders in Zeiten des Parkplatzmangels ist das gar nicht mal so selten. Auch das Halten zum Be- und Entladen eines Lkws kann zu Problemen führen.
›Generelles Halteverbot auf Schutzstreifen
Parkt ein Fahrer nach in Krafttreten der neuen StVO Novelle des neuen Bußgeldkatalogs 2022 sein Fahrzeug an einer unübersichtlichen Stelle, so erhöht sich nach den neuen Bußgeldkatalog 2022 das Bußgeld von 15 € auf 55 €.
Bei schweren Verstößen, wenn z.B andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, gibt es zusätzlich einen Punkt im Fahreignungsregister.
›Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen
Um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen, gilt nun ein Parkverbot von 8 m Länge vor Kreuzungen und Einmündugen.
›Parken in zweiter Reihe
Wer dann verbotener Weise in zweiter Reihe parkt erhält nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022 ein Bußgeld von 80 € und es wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen. Nur das Halten in zweiter Reihe wird nicht mit einem Punkt nach dem neuen Bußgeldkatalog 2022 belegt. Hier ist jedoch ein Bußgeld in Höhe von 55 € fällig.
Neue Verkehsschilder
Neue Schilder nach dem Bußgeldkatalog 2022
݆berholverbot von ein- und mehrspurigen Fahrzeugen
Zum Beispiel an engen Stellen wird das neue Verkehrsschild eingeführt:
›Lastenräder - Extraparkflächen
Nun können Extraparkflächen und ladezonen für Lasträder eigerichtet werden. Mit einem neuen Symbol "Lastenfahrrad" können zukünftig eigene parkfläschen und Ladezonen gekennzeichnet werden.
›Crasharing - Fahrzeuge
Carsharing - Fahrzeuge können jetzt bevorzugt parken. Dafür gibt es jetzt auch ein neues Carshating - Verkehrsschild.
›Radschnellwege
Der Ausbau von Radschnellwegen ist eine sinnvolle Ergänzung der regionalen Verkehrsinfrastruktur, die einerseits den Berufspendlern, aber auch dem Freizeitverkehr Vorteile bringt. Es werden attraktive und schnelle Verbindungen geschaffen, die insbesondere für größere Entfernungen, wie sie heutzutage immer häufiger mit den Elektrofahrrädern zurückgelegt werden, geeignet sind.
›Fahrradzonen
Es können Fahrradzonen eingerichtet werden, die auch E-Scooter nutzen können. Autos dürfen hier höhstens 30km/h fahren. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behidert werden.
›Grüner Pfeil für Fahrradfahrer
Für die Fahrradfahrer soll nach der StVO Novelle ein neues Verkehrsschild kommen: Ein Schild mit einem grünen Pfeil, das es Fahrradfahrern erlaubt bei einer roten Ampel rechts abzubiegen.
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* Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft (VUT) über Bußgeldbescheide