Rote Ampel überfahren - Missachtung des Rotlichts
weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung

    Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel für das Überfahren einer roten Ampel
    Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung

    Rote Ampel überfahren weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung
einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung
Rotes Wechsellichtzeichen oder
rotes Dauerlichtzeichen (Rotlicht)
nicht befolgt
- Mit Sachbeschädigung

    Für einen Rotlichtverstoß (andauernder Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung) zahlen Sie laut Bußgeldkatalog Rote Ampel ein Bußgeld in Höhe von:

    240,00 EUR
    Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:

    1 Monat Fahrverbot
    2 Punkte
    in Flensburg


    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !


    Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren, werden wegen der hohen Gefahr besonders streng bestraft.
    Die Behörden versenden dazu die Anhörung im Bußgeldverfahren oder einen Bußgeldbescheid nach einer begangenen Ordnungswidrigkeit wie beispielsweise ein einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung laut Tatbestandsnummer 132.2.

    § 37 der Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt die Ampelschaltung wann an der Kreuzung an einer roten Ampel angehalten werden soll. Das Überfahren einer roten Ampel wird mindestens mit einem Punkt und einem Bußgeld von 90,00 EUR belegt.
    Für einen Rotlichtverstoß und einer andauernder Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung müssen Sie mit einen Bußgeld in Höhe von 240,00 EUR rechnen.
    Der Bußgeldkatalog 2024 unterscheidet Rotlichtverstöße zwischen einem einfachen und einen qualifizierten Rotlichtverstoß.
    Das Bußgeld beim Überfahren einer Roten Ampel richtet sich also danach, wie lange die Ampel bereits rot war.

    Rotlichtverstoß weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung in der Probezeit

    Ein Rotlichtverstoß weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung während der Probezeit gilt als schwerwiegender Verstoß, der nach dem Bußgeldkatalog für Rotlichtverstöße als sogenannter a Verstoß geahndet wird.
    Neben dem Bußgeld in Höhe von 240,00 EUR wegen der Missachtung einer Roten Ampel und einer Rotphase weniger als 1 Sekunde mit Sachbeschädigung bedeutet das für den Fahranfänger auch eine Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.


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Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde andauernder Rotphase):





Bußgelder für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase):