Bußgeldkatalog überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um 16 - 20 km/h außerorts

- LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 16 - 20 km/h außerorts

Bussgelder, Punkte für Geschwindigkeitsüberschreitung Lkw mit Gefahrgut

Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts LKW um 16 - 20 Km/h
Wird Ihnen vorgeworfen mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder einem Kraftomnibus mit Fahrgästen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um:
16 - 20 km/h überschritten zu haben ?

Für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW mit gefährlichen Gütern oder Kraftomnibusse mit Fahrgästen um 16 - 20 km/h zahlen Sie außerhalb geschlossener Ortschaften laut neuem Bußgeldkatalog (BKatV) ein Bußgeld in Höhe von:


240,00 EUR

Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:

1 Punkt
in Flensburg


    Es gilt zu beachten, dass bei einer vorsätzlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verdopplung und sogar Verdreifachung der Geldbuße drohen kann. Zudem kommen immer 28,50 EUR an Auslagen und Gebühren an die Bußgeldbehörde bei jedem Bußgeldbescheid hinzu. Dies kann bei einer ca. 40%-igen Geschwindigkeitsüberschreitung angenommen werden.
    Wenn Sie 16 - 20 km/h zu schnell innerorts gefahren sind kommen zu dem Bußgeld noch Auslagen und Gebühren der Bußgeldbehörde beim Bußgeldbescheid hinzu. Dies sind insgesamt 268,50 EUR. Bei einer Verdopplung der Geldbuße drohen zzgl. Auslagen und Gebühren Kosten an die Bußgeldbehörde in Höhe von 508,50 EUR. Bei einer Verdreifachung zzgl. der Auslagen und Gebühren an die Behörde können gar Kosten von insgesamt 748,50 EUR entstehen.

    Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft !

    Seit dem 01.05.2014 gelten laut neuem Bußgeldkatalog geänderte straßenverkehrsrechtliche Vorschriften und Bußgeldbescheide, die auch für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen gelten.

    Lohnt sich ein Einspruch, wenn Sie mit einem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen 16 - 20 km/h zu schnell außerorts gefahren sind?

    Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 - 20 km/h überschritten zu haben, müssen Sie diesen nicht in jedem Fall akzeptieren und bezahlen, denn laut einer Studie sollen 56% der Bußgeldbescheide fehlerhaft sein.

    Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann sich insbesondere dann lohnen,
    wenn Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.
    Für 16 - 20 km/h zu schnell außerorts mit dem LKW mit gefährlichen Gütern und Kraftomnibusse mit Fahrgästen erhalten Sie bereits 1 Punkt von maximal 8 zu erreichenden Punkten in Flensburg.

    Rechtsschutzversicherung bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

    Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht es Ihnen, die Angelegenheiten wegen
    16 - 20 km/h zu schnell außerorts gefahren oder auch Verkehrsstraftaten an einen Rechtsanwalt zu übergeben.
    Dieser kann - wenn es sein muss, Sie auch vor Gericht - vertreten.
    Die Versicherung übernimmt in diesem Falle die Kosten des Anwalts, die Gerichts- und Gutachterkosten.



      1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013





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