Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes bei mehr als 100 km/h

Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit
von mehr als 100 km/h

Bußgeld, Punkte, Fahrverbote für das Nichteinhalten des Abstands mit
weniger als 4/10 des halben Tachowertes (Stand April 2025)

Bei einer Geschwindigkeit von mehr 100 km/h hielten Sie sich nicht an den erforderlichen Abstand.
Ihr Abstand betrug weniger als 4/10 des halben Tachowertes.

Bei einem Abstandsverstoß mit einer Geschwindigkeit von mehr als der 100 km/h
und weniger als 4/10 des halben Tachowertes zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von:


100,00 EUR

Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Punkt in Flensburg

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 100,00 EUR oder gegen den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde gemäß § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) überhaupt?
56% der Bußgeldbescheide sollen laut einer Studie der Verkehr-Unfall-Technik-Sachverständigengesellschaft fehlerhaft sein.



Mindesabstand während der Probezeit nicht eingehalten?

Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit müssen bei Verkehrsverstößen mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen. Nichteinhalten des Sicherheitsabstands gilt als schwerer Verstoß (A-Verstoß) und kann ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei Nichterscheinen wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Fazit: Missachtet ein Fahranfänger den Mindestabstand, drohen Probezeitverlängerung und Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Zone 30:



Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:



Bußgeldkatalog Kategorie:



1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013
Erfahrungen & Bewertungen zu derbussgeldkatalog.de

Bußgelder für zu schnelles Fahren