
Bei einer Geschwindigkeit von mehr 100 km/h hielten Sie sich nicht an den erforderlichen Abstand.
Ihr Abstand betrug weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
Ihr Abstand betrug weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
und weniger als 4/10 des halben Tachowertes zahlen Sie ein Bußgeld in Höhe von:
100,00 EUR
Es drohen zusätzlich folgende weitere Sanktionen:
1 Punkt in Flensburg
Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in Höhe von 100,00 EUR oder gegen den Anhörungsbogen der Bußgeldbehörde gemäß § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) überhaupt?
Mindesabstand während der Probezeit nicht eingehalten?
Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit müssen bei Verkehrsverstößen mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen. Nichteinhalten des Sicherheitsabstands gilt als schwerer Verstoß (A-Verstoß) und kann ein Bußgeld sowie ein Fahrverbot nach sich ziehen. Bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre, und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Bei Nichterscheinen wird die Fahrerlaubnis entzogen.Fazit: Missachtet ein Fahranfänger den Mindestabstand, drohen Probezeitverlängerung und Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Zone 30:
Sicherheitsabstand nach gefahrener Geschwindigkeit:
Bußgeldkatalog Kategorie:
1
Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013