Anhörung OWI Stadtverwaltung Lörrach

Anhörung OWI Stadtverwaltung Lörrach


Stadtverwaltung Lörrach ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel (Stand April 2025)
Bußgeldstelle Stadtverwaltung Lörrach
Bußgeldstelle Lörrach
Stadtverwaltung Lörrach
- Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit -
Internet: www.loerrach-landkreis.de/owi
E-Mail: bussgeldstelle@loerrach.de





Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Stadtverwaltung Lörrach, Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit erhalten haben

Online Anhörung www.loerrach-landkreis.de/owi Lörrach

Die Stadt Lörrach Abteilung Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Lörrach den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Lörrach kann auch sichergestellte Autos verwahren.

Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Lörrach, den tatsächlichen Fahrer in Baden-Württemberg für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.loerrach-landkreis.de/owi Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit zu übermitteln?



Anhörung im Bußgeldverfahren Stadtverwaltung Lörrach - Angaben zur Sache

Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Lörrach, Abteilung Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit anzuhören.
Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.loerrach-landkreis.de/owi innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Lörrach dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Lörrach aber keine Angaben machen müssen. Die Stadtverwaltung Lörrach gibt den Betroffenen aus Baden-Württemberg die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.loerrach-landkreis.de/owi zu übermitteln.

Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Lörrach kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Stadtverwaltung Lörrach zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Stadtverwaltung Lörrach Abteilung Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Lörrach antworten?

Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Stadtverwaltung Lörrach raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Lörrach - Abteilung Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Lörrach, Fachbereich Straßen/Verkehr/Sicherheit im Bußgeldverfahren



Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 29.04.2025)






* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** ab 16 km/h zu schnell mit dem LKW innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften droht ein Punkt im Fahreigungsregister in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):




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Punkte und Fahrverbote für zu schnelles Fahren innerorts: