Anhörung OWI Kreis Recklinghausen

Anhörung OWI Kreis Recklinghausen


25.04.2025 - Kreis Recklinghausen ahndet Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße oder die Missachtung einer Roten Ampel

Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen
Bußgeldstelle Recklinghausen
Kreis Recklinghausen
- Bußgeldstelle -
Internet: www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/leben_und_wohnen/bussgeldstelle/index.asp?seite=angebot&id=17338
E-Mail: ordnungsamt@recklinghausen.de





Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Kreis Recklinghausen, Bußgeldstelle erhalten haben

Online Anhörung www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/leben_und_wohnen/bussgeldstelle/index.asp?seite=angebot&id=17338 Recklinghausen

Die Stadt Recklinghausen Abteilung Bußgeldstelle bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.
Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Recklinghausen den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Recklinghausen kann auch sichergestellte Autos verwahren.

Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Recklinghausen, den tatsächlichen Fahrer in Nordrhein-Westfalen für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/leben_und_wohnen/bussgeldstelle/index.asp?seite=angebot&id=17338 Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldstelle zu übermitteln?



Anhörung im Bußgeldverfahren Kreis Recklinghausen - Angaben zur Sache

Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Recklinghausen, Abteilung Bußgeldstelle anzuhören.
Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/leben_und_wohnen/bussgeldstelle/index.asp?seite=angebot&id=17338 innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Bußgeldstelle zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Recklinghausen dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Recklinghausen aber keine Angaben machen müssen. Der Kreis Recklinghausen gibt den Betroffenen aus Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.kreis-re.de/inhalte/buergerservice/leben_und_wohnen/bussgeldstelle/index.asp?seite=angebot&id=17338 zu übermitteln.

Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Recklinghausen kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Kreis Recklinghausen zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Kreis Recklinghausen Abteilung Bußgeldstelle zurückgewiesen.

Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Recklinghausen antworten?

Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Kreis Recklinghausen raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.
Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Recklinghausen - Abteilung Bußgeldstelle - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.


Belehrungspflicht bei der Anhörung der Stadt Recklinghausen, Bußgeldstelle im Bußgeldverfahren



Tabelle Geschwindigkeitsüberschreitung außerhalb geschlossener Ortschaft (Stand 25.04.2025)






* Wenn Sie innerhalb eines Jahres zwei mal mit mehr als 26 km/h zu schnell geblitzt werden, droht ein Fahrverbot von 1 Monat
** Wenn Sie innerhalb kurzer Zeit zwei mal mit mehr als 16 km/h zu schnell geblitzt werden, droht 1 Punkt in Flensburg
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013

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31 - 40 km/h zu schnell gefahren
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Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (weniger als 1 Sekunde):




Punkte für das Überfahren einer Roten Ampel (länger als 1 Sekunde):





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innerorts: