
Bußgeldstelle Hannover
Bußgeldstelle der Region Hannover
- Zentrale Ordnungswidrigkeiten -
Internet: www.hannover.de/Media/02-GIS-Objekte/Kontaktdatenbank/Region-Hannover/FB-Öffentliche-Sicherheit/Bußgeldstelle-der-Region-Hannover
E-Mail: VerkehrsOwi@region-hannover.de
Bußgeldstelle der Region Hannover
- Zentrale Ordnungswidrigkeiten -
Internet: www.hannover.de/Media/02-GIS-Objekte/Kontaktdatenbank/Region-Hannover/FB-Öffentliche-Sicherheit/Bußgeldstelle-der-Region-Hannover
E-Mail: VerkehrsOwi@region-hannover.de
Weshalb Sie die Anhörung im Bußgeldverfahren von Bußgeldstelle der Region Hannover, Zentrale Ordnungswidrigkeiten erhalten haben
Online Anhörung www.hannover.de/Media/02-GIS-Objekte/Kontaktdatenbank/Region-Hannover/FB-Öffentliche-Sicherheit/Bußgeldstelle-der-Region-Hannover Hannover
Die Stadt Hannover Abteilung Zentrale Ordnungswidrigkeiten bearbeitet Einsprüche und Akteneinsichten, die Anhörung im Bußgeldverfahren oder Zeugenfragebögen und leitet das Bußgeldverfahren ein.Darüber hinaus verwahrt die Bußgeldstelle Hannover den Führerschein bei Fahrverboten und teilt diesen wieder aus, wenn die Frist abgelaufen ist. Die Stadt Hannover kann auch sichergestellte Autos verwahren.
Es ist Aufgabe der Bußgeldstelle Hannover, den tatsächlichen Fahrer in Niedersachsen für den Verstoß im Straßenverker zu ermitteln und diesem die Anhörung im Bußgeldverfahren zuzusenden.
Je nach Verstoß werden diese Ordnungswidrigkeiten nach dem aktuell geltenden Bußgeldkatalog Geschwindigkeit 2025, Bußgeldkatalog Abstand 2025 Bußgeldkatalog Rote Ampel 2025 oder Bußgeldkatalog Handy 2025 geahndet.
In den entsprechenden Bußgeldkatalogen werden auch die Punkte in Flensburg, Fahrverbote und Geldbußen für die jeweiligen Verstöße im Straßenverkehr festgelegt.
Sie haben die Anhörung im Bußgeldverfahren erhalten und wurden aufgefordert, unter www.hannover.de/Media/02-GIS-Objekte/Kontaktdatenbank/Region-Hannover/FB-Öffentliche-Sicherheit/Bußgeldstelle-der-Region-Hannover Angaben zu Ihrem Verstoß der Zentrale Ordnungswidrigkeiten zu übermitteln?
Anhörung im Bußgeldverfahren Bußgeldstelle der Region Hannover - Angaben zur Sache
Nach §§ 55 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 163a Abs. 1 StVO ist der Betroffene vor dem Abschluss der Ermittlung im Bußgeldverfahren von der Behörde der Stadt Hannover, Abteilung Zentrale Ordnungswidrigkeiten anzuhören.Wenn Sie dazu aufgefordert sind, unter www.hannover.de/Media/02-GIS-Objekte/Kontaktdatenbank/Region-Hannover/FB-Öffentliche-Sicherheit/Bußgeldstelle-der-Region-Hannover innerhalb einer Woche Angaben zu Ihrem Verstoß der Zentrale Ordnungswidrigkeiten zu übermitteln, dann passiert dies deswegen, weil die Bußgeldstelle Hannover dazu aufgefordert ist, den tatsächlichen Fahrer und nicht den Halter des Fahrzeugs zu ermitteln.
Oft überlesen Betroffene aber, dass Sie zwar laut §§ 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verpflichtet sind, Angaben zu Ihrer Person zu berichtigen oder zu vervollständigen, zum Vorwurf selbst (z.B: Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit) von der Bußgeldstelle Hannover aber keine Angaben machen müssen. Die Bußgeldstelle der Region Hannover gibt den Betroffenen aus Niedersachsen die Möglichkeit, die Fahrereigenschaften auf der Domain: https://www.hannover.de/Media/02-GIS-Objekte/Kontaktdatenbank/Region-Hannover/FB-Öffentliche-Sicherheit/Bußgeldstelle-der-Region-Hannover zu übermitteln.
Bereits die Anhörung im Bußgeldverfahren aus Hannover kann fehlerhaft sein. Die auf Verkehrsordnungswidrigkeiten spezialisierte Kanzlei Stolle, Erste Hilfe Bussgeld oder Der Bußgeldbescheid hilft Ihnen gerne bei der Wahrnehmung und Durchsetzung Ihrer Interessen um beispielsweise etwaige negative Folgen durch die vorschnelle Übermittlung Ihrer Angaben an die Bußgeldstelle der Region Hannover zu vermeiden.
In der Regel werden Einsprüche gegen den Bußgeldbescheid der Betroffenen ohne anwaltliche Vertretung pauschal vom Bußgeldstelle der Region Hannover Abteilung Zentrale Ordnungswidrigkeiten zurückgewiesen.
Muss man auf die Anhörung im Bußgeldverfahren der Stadt Hannover antworten?
Schon bei der Zustellung der Anhörung im Bußgeldverfahren der Behörde Bußgeldstelle der Region Hannover raten wir anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da die Einstellungswahrscheinlichkeit damit steigt und die technische Prüfung der Messung durch erfahrene Anwälte erfolgen sollte.Neben der Bennenung der Verkehrsordnungswidrigkeit (Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, Nichteinhalten des Mindestabstandes, Rotlichtverstoß, Telefonieren am Steuer) oder eines anderen Verstoßes, sollte die Anhörung der Stadt Hannover - Abteilung Zentrale Ordnungswidrigkeiten - Ort und Zeit des Verstoßes, die Höhe des zu erwartenden Bußgeldes laut Bußgeldkatalog (BKatV) und die Angaben zu den Zeugen enthalten.
Im Falle einer schriftlichen Anhörung ist der Betroffene über sein Schweigerecht nach § 55 Abs.2, § 136 Abs.1 Satz 2 StPO zu belehren.